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Artikel vom 27.09.23 | Gesundheit rund um die Geburt

Stillen im Beruf ermöglichen – Was Arbeitgebende und Leitungskräfte tun können

Die diesjährige Weltstillwoche möchte mit dem Motto „Stillen im Beruf – Kenne deine Rechte“ Mütter dafür sensibilisieren, dass der Widereinstieg in den Beruf, der Ausbildung und das Studium kein Grund sein muss, um vorzeitig abzustillen. Das Mutterschutzgesetz legt in Deutschland gute Grundlagen, damit die Rechte von stillenden Müttern gestärkt sind. Doch trotz der guten politischen Voraussetzungen stillen nur rund ein Fünftel der Mütter ihre Babys nach Einführung der Beikost bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Stillen im Beruf ist in Deutschland leider keine Selbstverständlichkeit.


Damit Mütter ihre Rechte wahrnehmen können, benötigt es neben geeigneten Rückzugsmöglichkeiten zum Stillen oder Abpumpen in den Unternehmen allem voran emotionale Unterstützung und Rückenwind für junge Familien seitens des Arbeitgebers. Ein generelles Selbstverständnis zum Stillen als natürliche Ernährung des Kindes und ein dem Stillen gegenüber wohlwollendes Unternehmensklima bestärkt Mütter ihre Rechte wahrzunehmen. Somit wird Stillen zur einfachen Wahl.

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Die UAG „Rund um die Geburt und ersten Lebensjahre“ möchte sich dem Netzwerk Gesund ins Leben anschließen und Arbeitgebende ermutigen sich für das Stillen einzusetzen. Ausführliche Tipps mit welchen Stellschrauben Arbeitgebende junge Familien unterstützen können, erfahren Sie im nachfolgenden Merkblatt „Stillfreundlichkeit im Betrieb – einfach umsetzen“.

Anhang

Stillfreundlichkeit_im_Betrieb_einfach_umgesetzt_Arbeitgebende.pdf (0.2 MB)