Mitglied der Landesgesundheitskonferenz:
Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaats Thüringen wird gemäß § 25 GleichstG TH durch den oder die Ministerpräsident:in des Landtags ernannt und wirkt gemäß § 26 GleichstG TH darauf hin, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen gefördert und gesichert werden. Hierzu arbeitet sie eng mit den für Gleichstellung zuständigen Stellen des Bundes, der Länder, der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Gemeinden zusammen und arbeitet in regionalen und überregionalen Gremien mit. Weiterhin zählt die Zusammenarbeit mit Frauen- und Männerorganisationen, -gruppen und –initiativen sowie Organisationen, die die Interessen von Frauen und Männern vertreten, zu Ihren ganz wesentlichen Aufgaben dazu.
Das Ziel der Landesgleichstellungsbeauftragten ist es, die Bedürfnisse von Frauen sowie die Vielfalt ihrer Lebenswelten in den Fokus zu rücken und sich für eine geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung einzusetzen. Noch immer herrscht ein grassierender Gender Data Gap, also eine geschlechterbezogene Datenlücke in medizinisch relevanten Erhebungen. Hierdurch bilden Forschungsergebnisse vielfach nur männliche Probanden ab und Frauen werden medizinisch benachteiligt.
Der Landesgleichstellungsbeauftragten ist es ein wichtiges Anliegen, geschlechtersensible Aspekte in die Landesgesundheitskonferenz einzubringen, um für ein erhöhtes Bewusstsein einer geschlechtergerechten Gesundheitsversorgung bei den Mitgliedern aber auch der Zivilgesellschaft im Freistaat Thüringen zu sorgen. Wichtige Themenschwerpunkte sieht die Landesgleichstellungsbeauftragte hierzu vor allem in den Bereichen Schwangerschaft und Geburt, einer geschlechtssensiblen Frauenheilkunde sowie in der Schaffung einer adäquaten medizinischen Versorgung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Diese Themenschwerpunkte möchte die Landesgleichstellungsbeauftragte in die Landesgesundheitskonferenz einbringen sowie konkrete Maßnahmen und Ziele verfolgen.
Die Landesgleichstellungsbauftragte steht für die Selbstbestimmung von Frauen und (werdenden) Müttern ein. Dies vor dem Hintergrund, dass eine bedarfsorientierte qualitative Versorgung nur gewährleistet werden kann, wenn die Grundstrukturen hinreichend vorhanden sind. Daher ist die Landesgleichstellungsbeauftragte seit Gründung des Runden Tisches „Familie und Geburt“ im Jahr 2015 Mitglied. Ziel des Runden Tisches ist es, eine flächendeckende bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen sicherzustellen. Weitere Mitglieder sind der Hebammenlandesverband, die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Landesärztekammer Thüringen, gesetzliche Krankenkassen sowie das zuständige Fachreferat des TMASGFF. Der Runde Tisch stellt eine gute Ergänzung zur Strategiearbeitsgruppe „Gesundheit rund um die Geburt“ der Landesgesundheitskonferenz dar. Hierdurch wird der wichtigen Lebensphase von der Schwangerschaft, über die Geburt hin zu einer gesunden Entwicklung der Familie Rechnung getragen.
Als ebenso wichtigen Versorgungsschwerpunkt sieht die Landesgleichstellungsbeauftragte den Aspekt einer medizinisch gerechten und bedarfsorientierten Frauenheilkunde. So unterstützt sie die Petition #EndEndosilence, die neben Aufklärung und Forschung auch eine „Nationale Strategie Endometriose“ fordert. Unter der chronischen Krankheit leiden in Deutschland zwei Millionen Frauen und Menschen mit Uterus. Mittlerweile wurden für die Erforschung der Krankheit mehrere Millionen von Seiten des Bundestags beschlossen. Dies stellt nach Auffassung der Landesgleichstellungsbeauftragten erst den Beginn einer geschlechtersensiblen Frauenheilkunde dar. Weiteren gynäkologischen Themen gilt es mithilfe von geschlechtsspezifischen medizinischen Erkenntnissen sowie einer evidenzbasierten Datenlage zu begegnen. Ziel soll sein, der Komplexität eines Frauenlebens bzw. dem eines Menschen mit Uterus tatsächlich gerecht zu werden.
Als Leiterin der Arbeitsgruppe IX „Frauen mit Behinderungen“ des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-BRK setzt sich die Landesgleichstellungsbeauftragten vor allem für die Stärkung und das Empowerment von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ein. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind in besonders hohem Maße gefährdet, Opfer von Gewalt und sexualisierter Gewalt zu werden, wodurch eine Wechselwirkung zwischen Gewalt und gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Lebensverlauf entstehen kann (BMFSFJ 2012). Daher fördert die Lan-desgleichstellungsbeauftragte präventive Angebote in Form von Selbstbehauptungskursen in Thüringen, die Mädchen und Frauen mit Behinderungen vor (sexualisierter) Gewalt schützen sollen.
Weiterhin ist die Landesgleichstellungsbeauftragte seit Sommer 2023 Mitglied im Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. Hierdurch erhält sie neben neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung ebenso Zugang zu einem breiten Netzwerk an Expert:innen zum Thema Frauengesundheit.
Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaates Thüringen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Frau Gabi Ohler
Homepage: https://www.gleichstellungsbeauftragte-thueringen.de/